Dabei ist es zunächst unwichtig, ob Sie sich für schuldig
oder unschuldig halten. Bestimmte Sachverhalte stellen sich bei genauer
Betrachtung anders dar als zunächst angenommen. Deshalb gilt
folgender Grundsatz:
Bei einem Verkehrsunfall sollten Sie als erstes Ihren Anwalt konsultieren!
Auch gilt folgender Grundsatz:
Bei einem Verkehrsunfall sollten Sie weder am Unfallort, noch später Angaben zum Unfallhergang machen.
Geben Sie auch nicht vorschnell Abtretungserklärungen an
Gutachter und die beauftragte Werkstatt ab. Konsultieren Sie uns
vorher, um keine Nachteile hinnehmen zu müssen.
Sie sollten auch beachten, dass nicht in jedem Fall ein Gutachter
eingeschaltet werden darf. Dies hängt insbesondere von der
Schadenshöhe ab.
Selbstverständlich können Sie uns auch mit Ihrer Verteidigung im Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren beauftragen. Schon allein die Verletzung anderer Personen bei einem Verkehrsunfall zieht fast immer die Einleitung eines polizeilichen oder amtsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach sich (hierzu weiter unter Straf- und Steuerstrafrecht).