Wenn Sie im Besitz eines Berechtigungsschein für Beratungshilfe sind, können Sie sehr kostengünstig von uns eine Beratung erhalten. Dies ist Teil unseres sozialen Auftrages, sodass wir trotz fehlender Kostendeckung hier einen Service für Sie anbieten. Sie müssen dann lediglich 10,00 € pro Sache bezahlen.
Wie erhalten Sie einen solchen Schein?
Gemäß § 24a Rechtspflegergesetz müssen Sie bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Dies setzt voraus:
Von dem Amtsgericht erhalten Sie dann einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe. Wir haben hier ein Muster vom Amtsgericht Potsdam und vom Amtsgericht Tempelhof/Kreuzberg als Beispiel beigefügt.
Das Land Berlin hat sich vorbehalten, die Beratungshilfe jederzeit abzuschaffen und die Richter selbst zur Auskunft zu verpflichten (§ 14 Absatz 2 Beratungshilfsgesetz).